9eSIM
eSIM-Steuer und Nomadenpapierkram
eSIMs als Spesen abrechnen klappt meistens — die Umsatzsteuer-Behandlung hängt aber von drei Variablen ab.
13. Mai 2026 · 9eSIM
Drei Variablen bestimmen die Umsatzsteuerbehandlung von eSIM-Käufen: Sitz des Verkäufers (Airalo: Singapur, Holafly: Spanien, Ubigi: Frankreich), Wohnsitz des Käufers (B2C) und Verbrauchsort (Spesenrichtlinien des Arbeitgebers).
Was sich für Unternehmen ändert
- B2B EU-EU: Reverse-Charge. Anbieter stellt 0%-Rechnung, du verbuchst selbst.
- B2B EU-Drittland: meist auch 0%.
- B2C (Freiberufler): Käufer-Satz wird berechnet; bei Vorsteuerabzug zurückholbar.
Gültige Rechnung
Achte auf USt-IdNr. (Verkäufer + Käufer), USt-Betrag mit Aufschlüsselung, Leistungsbeschreibung. Reine "Consumer Receipts" werden oft abgelehnt — beim Anbieter eine echte Rechnung anfordern.
Kein Steuerberater-Rat, nur Beobachtungen aus hunderten Geschäftsreisekonten.